Internetstrafrecht Berlin Hacker

Anwalt für
Cyberkriminalität


Florian Schoenrock

Anwalt Computerstrafrecht & Internetstrafrecht Berlin - Computerbetrug - Computersabotage - Rechtsanwalt Schoenrock Berlin

Ich berate Sie umfassend in allen Bereichen der Computerkriminalität. Zum Computerstrafrecht zählen Delikte, bei denen der Computer entweder als Tatmittel eingesetzt wird oder eine wesentliche Rolle bei der Tatausübung gespielt hat. Zur Internetkriminalität zählen Straftaten, die auf dem Internet basieren oder mit den Techniken des Internet geschehen.

Ich berate und vertrete Sie, als Anwalt im Computerstrafrecht und Internetstrafrecht, insbesondere bei:

• Computerbetrug, Hacking, Phishing, Pharming, Skimming
• Kreditkarten oder Maestro- Karten Betrug
• Betrug mit Zugangsberechtigungen zu Kommunikationsdiensten
• Fälschung beweiserheblicher Daten, Täuschung im Rechtsverkehr bei Datenverarbeitung
• Ausspähen von Daten
• Internetstalking
• Herstellung von Hackertools
• Computersabotage
• Softwarepiraterie
• Filesharing
• Illegale Downloads
• eBay Betrug (strafrechtlich- Täterseite)
  • Verteidigung im Computerstrafrecht und Internetstrafrecht

    Die Verteidigung im Bereich der Computer- Internet- und Onlinekriminalität bedarf der besonderen Kenntnis der Abläufe und des Aufbaus der jeweiligen Tatvorwürfe. Als Rechtsanwalt mit dem Interessenschwerpunkt Computerstrafrecht und Internetstrafrecht übernehme ich Ihre Verteidigung und Pflichtverteidigung als Pflichtverteidiger zu allen Fragen rund um das Internetstrafrecht und Computerstrafrecht.

    Die besondere Kenntnis lässt sich mit diesem einfachen Zitat zusammenfassen:

    “There are only 10 types of people in the world: Those who understand binary, and those who don't!”

    Sollten Sie daher einen Verteidiger suchen, dem weder eine DoS noch eine DDoS Attacke fremd ist können Sie sich vertrauensvoll an mich, als Anwalt für Computerstrafrecht wenden. Gerne berate ich Sie zu allen Fragen um das Computerstrafrecht und Internetstrafrecht- auch im Bereich einer Pflichtverteidigung.

  • Hackertools

    Zu den sogenannten Hacker-Tools zählen insbesondere Trojaner, Remote-Access-Tools, Keylogger, Tools für DDoS-Angriffe und Tools für ID-Theft. In diesem Zusammenhang war die Software „Blackshades“ vermehrt im Fokus der strafrechtlichen Ermittlungen.

  • Phishing

    Der Begriff Phishing umschreibt den Versuch der Entwendung vertraulicher Daten von Usern. Dabei werden eine Vielzahl gefälschter E-Mails versandt, die den Empfänger auf manipulierte Webseiten locken, damit er User dann vertrauliche Passwörter offenbart. Der Begriff setzt sich wohl aus den englischen Begriffen Password Harvesting Fishing (Passwort- Ernte- Fischen) zusammen. Phishing wird häufig eingesetzt um an PIN und TAN für Bankkonten zu gelangen.

  • Pharming

    Beim Pharming wird eine nachgemachte Webseite bereit gehalten bzw. erstellt, damit der Nutzer geschützte Informationen (z.B. Passwörter) preisgibt. Der Nutzer gelangt aber nicht über E-Mail-Kontakt auf diese Seite, sondern wenn er versucht die tatsächlich existierende Webseite zu besuchen und zu nutzen.

  • DDoS- und DoS Attacken / Computersabotage

    DoS-Angriffe (Denial-of-Service-Attacs) versuchen durch sich schnell wiederholender Anfragen oder durch die Ausnutzung einer Sicherheitslücke bei einem Zielrechner diesen durch Überlastung funktionsunfähig zu machen und zum Absturz zu bringen . Erfolgt der Angriff koordiniert von einer größeren Anzahl anderer Systeme aus, so wird auch von einer Verteilten Dienstblockade oder englisch Distributed Denial of Service (DDoS) gesprochen

  • Scamming

    Unterer Scamming versteht man die Kontaktanbahnung unter Scheinidentitäten, mit dem Ziel, von der Partner suchenden Person/ Hilfe suchenden Person unter Angabe vorgetäuschter Gründe hohe Geldbeträge zu erlangen.

  • Skimming

    Beim Skimming werden die auf einem Magnetstreifen einer EC- oder Visakarte gespeicherten Daten mittels eines am Einzugslesegerät eines Geldautomaten angebrachten weiteren (vom Skimmer illegal plazierten) Lesegeräts ausgelesen, bei gleichzeitigem heimlichen Ausspähen der Geheimzahl (PIN), um mit den erlangten Daten den Magnetstreifen einer Kartendublette zu beschreiben.

  • Filesharing - Download - BitTorrent - Kino.to - eBay & Co.

    Sollten Sie wegen eines vermeidlich illegalen Downloads von einer Rechtsanwaltskanzlei oder einem Rechtsanwalt abgemahnt werden- verlassen Sie sich nicht auf die Ratschläge in einschlägigen Foren. Die oftmals vorgeschlagene „modifizierte Unterlassungserklärung“ kann der richtige Weg sein, dies ist aber nicht zwingend. Sollten Sie unsicher über Ihr weiteres Vorgehen sein, sollten Sie in jedem Fall den Rat eines Rechtsanwaltes einholen.