Transparente Kosten


Vergütungsvereinbarung und RVG

Kosten

Die Frage nach den Kosten der Strafverteidigung ist verständlich, aber schwierig zu beantworten.
Anders als im Zivilrecht (z.B. im Verkehrsrecht) richten sich die Gebühren im Strafverfahren nicht nach einem Streitwert, sondern nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses knüpft mit dem Vergütungsverzeichnis (VV) an bestimmte Gebührentatbestände an.Viele Mandanten schrecken vor den möglichen Kosten einer Strafverteidigung zurück, da diese nicht klar definierbar sind. In der Regel erfolgt die Vergütung über eine Vergütungsvereinbarung. Hierzu wird entweder eine Pauschalvergütung oder eine Stundenvergütung vereinbart. Dadurch erhalten Sie eine Sicherheit bezüglich der Kosten der Strafverteidigung.

Bitte bedenken Sie: Engagierte Strafverteidigung benötigt Zeit - und Zeit ist Geld. Allein das Aktenstudium sowie Telefonate mit Gericht und Staatsanwaltschaft können mehrere Stunden in Anspruch nehmen - eine Hauptverhandlung sich über mehrere Verhandlungstage hinziehen.Strafverteidigung muss aber auch bezahlbar bleiben und im Verhältnis zu den persönlichen Verhältnissen des Mandanten sowie zum Tatvorwurf stehen.

Eine konkrete Einschätzung der auf Sie zukommenden Kosten kann ich in der Regel erst nach Einsicht in die Ermittlungsakte geben. Erst dann weiß ich welchen Arbeitsaufwand ich für Ihre Strafverteidigung zu leisten habe.

Eine erste Einschätzung ist aber jederzeit möglich. Setzen Sie sich einfach mit meiner Kanzlei in Verbindung oder senden Sie mir eine E-Mail.
Eine Bearbeitung Ihrer E-Mail erfolgt in der Regel zum nächsten Werktag.

Weitere nützliche Informationen zu den Kosten und Gebühren eines Rechtsanwalts erhalten Sie auf Rechtsanwaltsgebühren.de